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BVerwG, 02.08.1960 - V B 50.60 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 14.03.1960 - 2 S 243/59
- BVerwG, 02.08.1960 - V B 50.60
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 24.09.1954 - IV C 19.54
Auszug aus BVerwG, 02.08.1960 - V B 50.60
Zur Auslegung der genannten Vorschrift hat das Bundesverwaltungsgericht in dem von der Klägerin in ihrer Beschwerdeschrift angeführten Urteil vom 24. September 1954 (BVerwGE 1, 193) folgendes dargelegt: "Es handelt sich hier nicht wie im Deliktsrecht um die Frage, ob einer Person für ein bestimmtes (rechtswidriges) Tun oder Unterlassen ein Vorwurf zu machen ist, sondern darum, festzustellen, ob billigerweise zu rechtfertigende Gründe oder solche Hindernisse der Rückkehr des Heimkehrers entgegenstanden, deren Beseitigung außerhalb seiner Einwirkungsmöglichkeit lag.".
- BVerwG, 04.05.1961 - V B 134.60
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher …
Daß wirtschaftliche Sorgen oder Wohnungsschwierigkeiten in der Regel keine Gründe sind, die billigerweise die Verzögerung der Rückkehr rechtfertigen, hat der erkennende Senat bereits entschieden (Beschlüsse vom 25. Juni 1957 - BVerwG V B 444.56 - und vom 2. August 1960 - BVerwG V B 50.60 -). - BVerwG, 18.01.1963 - V B 128.62
Voraussetzungen des Anspruchs auf Erteilung einer Heimkehrerbescheinigung - …
Aus der Formulierung "ständigen Aufenthalt nehmen" ergibt sich eindeutig, daß hierzu der Wille, sich im Bundesgebiet oder im Land Berlin ständig aufzuhalten, nicht ausreicht, sondern daß derjenige, der die Anerkennung als Heimkehrer erstrebt, sich auch tatsächlich nicht nur vorübergehend im Bundesgebiet oder im Land Berlin aufgehalten haben muß (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 2. August 1960 - BVerwG V B 50.60 -, ferner für den gleichlautenden Begriff im Lastenausgleichsrecht Urteil des IV. Senats vom 29. August 1958 [BVerwGE 7, 220 (221) [BVerwG 29.08.1958 - IV C 67/58]] und das im Berufungsurteil zitierte Urteil des II. Senats vom 20. Januar 1954 - BVerwG II C 147.53 - [NJW 1954 S. 770]).